4. Rechtsmittel: Innert 30 Tagen seit der Zustellung dieses Urteils kann beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, schriftlich eine Begründung verlangt werden. Das Urteil ist nicht vollstreckbar, solange nicht entweder diese Frist unbenützt abgelaufen oder das begründete Urteil eröffnet worden ist. Verlangt kein Beteiligter eine Begründung, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Urteils mit Beschwerde beim Bundesgericht und die oben festgesetzte Entscheidgebühr ermässigt sich um die Hälfte. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Beschwerde ab Zustellung des begründeten Urteils.