6.2 des Urteils II 04 33 festgehalten, dass die Berufung auf den Vertrauensgrundsatz fehlschlägt, weil der Quartierplan C___ vom Jahr 1985 für die vor seinem Inkrafttreten bewilligten baulichen Dispositionen nicht kausal sein kann. Die Beschwerdeführer durften deshalb und dürfen nicht mehr damit rechnen, dass ihre Liegenschaften über die im