I. Mit Verfügung vom 14. Dezember 2017 forderte die Gerichtsleitung die Vorvorinstanz auf, die Akten zu den Strassenbauprojekten C___ einzureichen. Aufgrund von Vergleichsgesprächen wurde das Beschwerdeverfahren in der Folge bis zum 15. Mai 2018 sistiert. Nachdem die Gespräche gescheitert waren, nahmen die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 30. Mai 2018 zu den Baugesuchsakten Stellung. Dazu liess sich die Vorvorinstanz mit Schreiben vom 10. Juli 2018 vernehmen.