Die Parzellen, die ausserhalb der Bauzone liegen sowie die bereits erschlossenen und bebauten Parzellen an der D___strasse sind anders als im geltenden Quartierplan C___ nicht mehr Bestandteil des Baulinienplans. Im Perimeter des Baulinienplans ist jedoch nach wie vor der bestehende Fuss- und Fahrweg zur Parzelle Nr. 001 eingetragen, welcher gemäss S. 9 des Planungsberichts (act. 8/5 2). grundsätzlich zu erhalten ist, aber bei Bedarf im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens an die Parzellierung und Bebauung angepasst werden kann