4.2 Der generelle Hinweis auf die politischen Verhältnisse in Venezuela stellt keinen Grund dar, welche eine Rückreise der Beschwerdeführerin in ihr Heimatland unzumutbar erscheinen lassen. Auch wenn das politische Klima in Venezuela weiterhin angespannt ist, hat sich die Sicherheitslage seit dem Entscheid der Vorinstanz nicht verschlechtert (vgl. die aktuellen Reisehinweise für Venezuela des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten [EDA] auf www.eda.admin.ch). Zudem wurde nach wie vor keine Reisewarnung für Venezuela ausgesprochen.