Vorvorinstanz Amt für Inneres, Abteilung Migration, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Gegenstand Widerruf der Aufenthaltsbewilligung (REM 17 2 / CBO) Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Der Entscheid des Departements Inneres und Sicherheit vom 6. Juli 2017 sei aufzuheben. 2. Die Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin sei nicht zu widerrufen. 3. Die Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin sei zu verlängern. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführerin.