In Ziff. 6.3 des Bau- und Einspracheentscheids hat die BBK zudem verbindlich angeordnet, dass die Vorhangfassade aus Glasfaserbetonplatten, welche am kompletten Gebäude angebracht wird, in einem hellen Farbton auszugestalten sei. Zudem muss von den Beschwerdegegnern vor Baubeginn ein Farbmuster eingereicht werden. Mit dieser Auflage wurde den gestalterischen Anforderungen des Quartierplans Rechnung getragen. Eine rechtsfehlerhafte Ausübung des Ermessens der Vorinstanzen wird von den