Zum selben Ergebnis kommt man auch ohne weiteres beim als „Speise“ bezeichneten 9.4 m2 grossen Raum im 1. Untergeschoss, welcher nicht einmal das Mindestmass für Wohnräume erreicht und ebenfalls über keine natürliche Belichtung und Belüftung verfügt. Aufgrund des geplanten 39.1 m2 grossen Esszimmers kann zudem nicht ernstlich davon ausgegangen werden, dass dieser Raum später als Esszimmer zweckentfremdet wird.