4.4 Der strittige als „Abstellraum“ bezeichnete 13.02 m2 grosse Raum liegt gemäss dem Plan „Grundrisse/Umgebung“ vom 21. Januar 2016 im Erdgeschoss des Gebäudes neben der Garage, einem Lagerraum, der Terrasse und dem Eingangsbereich. Zugänglich ist er einzig über eine Tür im Eingangsbereich und die Terrasse. Aus dem Plan ist im Weiteren ersichtlich, dass der Raum zwar über eine doppelte Isolation verfügt, jedoch keine Befensterung aufweist, womit er im geplanten Zustand nicht natürlich belichtet und belüftet werden kann.