Auch der als „Speise“ bezeichnete Raum verfüge über keine Fenster und befinde sich direkt neben den Technik- und Lagerräumen. Es entbehre jeder Logik, den Beschwerdegegnern zu unterstellen, sie würden diesen kleinen Raum künftig als Esszimmer benutzen, verfügten sie doch über einen 41.8 m2 grossen Wohnbereich, welcher ausreichend Platz für einen Esstisch biete.