Die Bezeichnung „Speise“ lege zudem nahe, dass dieser Raum künftig als Esszimmer und somit subjektiv gesehen zu Wohnzwecken genutzt werden soll. Aufgrund der Fläche sei nicht glaubhaft, dass dieser als Vorratsraum genutzt werde. Ebenso würde der Raum auch als Abstellraum hinzugerechnet, da er mehr als 8 m2 umfasse. Deshalb sei die BGF um 23.3 m2 auf total 298.4 m2 zu korrigieren. Bei einer Ausnützungsziffer von 0.5 ergebe sich damit bei einer Grundstücksfläche von 555 m2 eine Ausnützungsziffer von 0.54, was deutlich zu hoch sei.