Zudem sei auch der als „Speise“ im 1. Untergeschoss bezeichnete Raum fälschlicherweise nicht zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche gezählt worden. Es handle sich um einen 9.4 m2 grossen Raum mit einer Raumhöhe von 3.2 m. Obwohl dieser keine Fenster habe, lasse er sich problemlos künstlich beleuchten. Aufgrund seiner baulichen Ausgestaltung und seiner Lage direkt neben dem neu geplanten Balkonabschnitt und der Küche eigne er sich objektiv gesehen klar zu Wohnzwecken. Die Bezeichnung „Speise“ lege zudem nahe, dass dieser Raum künftig als Esszimmer und somit subjektiv gesehen zu Wohnzwecken genutzt werden soll.