Sofern bei den Beschwerdeführern eine andere Messmethode angewandt wurde, welche den SBV widerspricht, kann dies dem vorliegenden Bauvorhaben nicht entgegenstehen. Falls sich die Beschwerdeführer diesbezüglich benachteiligt fühlen, steht es ihnen frei, bei der Gemeindebaubehörde ein entsprechendes Baugesuch einzureichen, welches mit den massgebenden Messvorschriften des Quartierplans D___ im Einklang steht.