Nun sei ein vollständiges Erdgeschoss mit Garderobe, Lagerräumen und Terrasse geplant. Dadurch werde der Erdgeschossfussboden auf 587.26 m.ü.M. zu liegen kommen. Damit wäre der neue Erdgeschossfussboden insgesamt um 62 cm höher als der neue Höhenbezugspunkt von 586.64 m.ü.M. Folglich stehe ausser Frage, dass der Vorbesitzer den Erdgeschossfussboden um 49 cm zu hoch gebaut habe.