2.3 Aus den bewilligten Plänen „Ansichten/Schnitt“ sowie „Grundrisse/Umgebung“ vom 20. und 21. Januar 2016 geht hervor, dass sich der Höhenbezugspunkt auf 586.64 m.ü.M. und der mittige Schnittpunkt der Garage auf 586.74 m.ü.M. befinden, womit der Toleranzbereich von +/- 0.20 m gemäss Ziff. 3 der Legende zu Art. 4 SBV eingehalten ist. Im Weiteren ergibt sich aus den Plänen, dass die Oberkante des neuen Dachs auf 590.24 m.ü.M. zu liegen kommen soll. Der massgebende Höhenbezugspunkt von 586.64 m.ü.M. wurde am 15. Januar 2016 durch ein renommiertes Vermessungsunternehmen, die F___ AG, ermittelt.