Damit lasse sie die eigentliche Zielsetzung des Quartierplans, eine möglichst gute Fernsicht für sämtliche sich in den Baubereichen B und C befindlichen Gebäude zu erreichen, völlig ausser Acht. Diese Fernsicht würde durch ein Gebäude mit einer Höhe von 590.64 m.ü.M. nämlich für mehrere Nachbarn absolut verunmöglicht werden, was sich exemplarisch am jüngsten Gebäude G4 des Quartierplangebiets eindrücklich aufzeigen lasse. Insbesondere im Überbauungskonzept