Die Erschliessungsstrasse sei aus diesem Grund absichtlich so gebaut worden, dass die Steigung von einer Einfahrt zur anderen genau eine Stockwerkhöhe betrage. Diese Vorgabe sei aus dem Überbauungskonzept bestens ersichtlich. Diese Terrassierung bzw. Abstufungsstruktur der Gebäude werde in der graphischen Darstellung der Gebäudehöhe- Messmethodik in Beilage 14 anschaulich verdeutlicht. Dort sei schön zu sehen, dass der höchste Punkt (= massgebender Höhenpunkt) eines Gebäudes jeweils dem Höhenbezugspunkt des sich darüber befindlichen Hauses entspreche.