M, was 29 cm höher als geplant sei. Die maximale Gebäudehöhe von 4 m dürfe nicht einfach absolut übernommen werden, sondern müsse in Relation zu den bestehenden Häusern im Baubereich sowie im Zusammenhang mit sämtlichen für den Quartierplan D___ relevanten Dokumenten betrachtet werden. Das Überbauungskonzept und der Planungsbericht seien entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht nur wegleitend sondern im Hinblick auf die Auslegung der Sonderbauvorschriften ebenfalls bindend.