G. Mit Eingabe vom 30. August 2017 reichten die Beschwerdeführer unter Aufrechterhaltung ihrer Anträge eine Replik ein, wozu sich die Beschwerdegegner mit Duplik vom 2. Oktober 2017 ebenfalls unter Aufrechterhaltung der Anträge vernehmen liessen. Seite 3 Erwägungen