c) der Beschwerdegegner: 1. Es sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen, sofern darauf einzutreten sei. 2. Es sei der Rekursentscheid des Departements Bau- und Volkswirtschaft (Vorinstanz) vom 3. Mai 2017 vollumfänglich zu bestätigen und es sei die den Beschwerdegegnern von der Gemeinde C___ erteilte Baubewilligung zu schützen; 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST von 8% zulasten der Beschwerdeführer. Sachverhalt