a) der Beschwerdeführer: 1. Der Rekursentscheid des Departementes Bau und Volkswirtschaft vom 3. Mai 2017 sei aufzuheben. 2. Die Baubewilligung für das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung Wohnhaus / Umgebungsgestaltung auf Grundstück Nr. 0001, Grundbuch C___, sei zu verweigern. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegner. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer.