Seite 18 Betriebs [Wohnort] könnten zu einer Bejahung der Befangenheit führen. Der Beschwerdegegner 1 führe eine beispiellose Kampagne gegen die Familie des Beschwerdeführers und verwende einen Grossteil seiner Zeit und seiner übrigen Ressourcen einzig und allein dafür, den Betrieb [Wohnort] dicht zu machen. Die Durchführung der Ersatzvornahme und der anschliessenden Medienkonferenz widerspreche zudem dem in der Verfassung verankerten Verhältnismässigkeitsprinzip und dem Grundsatz der erschwinglichen Rechtspflege.