1. September 2017 sei unter Beteiligung der Beschwerdegegnerin 3 eine Kontrolle der Kaninchenstallungen des Hofs ohne erforderliche Kaninchenwaage durchgeführt worden. Aus einer Gesprächsnotiz des Veterinäramts vom 9. Mai 2017 werde ersichtlich, dass die Mitabeiterin des Sekretariats, die Beschwerdegegnerin 4, im Seite 17 Zusammenhang mit einem anderen Fall plötzlich auf den Fall A1___ zu sprechen komme. Es sei ihr aber von Amtes wegen nicht erlaubt, hängige Fälle mit Drittpersonen zu erörtern.