6. Verfahrensfehler der Beschwerdegegner 2-4? 6.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, dass am 24. Februar 2017 durch die Beschwerdegegner 2 und die Beschwerdegegnerin 3 ein „zwischenzeitlicher Rundgang“ um den Kuhstall erfolgt sei und es seien Blicke in den Stallbereich geworfen worden, ohne dass F___ vor Ort gewesen wäre. Im Weiteren wirft er ihnen eine ungenügende Protokollierung vor. Am. 1. September 2017 sei unter Beteiligung der Beschwerdegegnerin 3 eine Kontrolle der Kaninchenstallungen des Hofs ohne erforderliche Kaninchenwaage durchgeführt worden.