Der Beschwerdegegner 1 habe diverse Dokumente für gänzlich legale Geschäftsbeziehungen verlangt, ohne dass dabei ein Bezug zum Tierschutz oder Seuchenschutz erkennbar gewesen wäre. Damit schiesse er meilenweit über das Verhältnismässigkeitsgebot hinaus, zumal kein einziger Geschäftspartner es goutieren würde, wenn plötzlich höchst sensible Personendaten bekannt gegeben würden. Dies käme einem wirtschaftlichen Todesurteil von F___ gleich.