Im zugehörigen Kontrollbericht stünden bereits zu Beginn erneut unnötige, wenn nicht gar sexistische Anmerkungen: Gleichzeitig parkiert A1___ einen Viehwagen mit dem Kennzeichen AR XXXX. Sie geht danach (schön gekleidet mit hellblauen Allstars Schuhen, schwarzen Leggings und anliegendem T-Shirt) in den Stall und verrichtet Stallarbeit bei den Ziegen, Schafen, Kühen und Kälbern, danach bei den Kaninchen. A1___ tritt gerade aus dem Haus, zieht die Gummistiefel an und läuft in den Garten.“ Die Beurteilung der Kleider und das Auftreten der Familie A1___ habe gar nichts mit dem Vollzug des Tierhalteverbots zu tun.