Was sagen Sie dazu?“ Dabei handelt es sich zwar um eine nicht ganz glücklich formulierte Äusserung, jedoch kann aufgrund der Formulierung „vieles deutet darauf hin“ auch darin keine abschliessende Meinung erblickt werden. Dasselbe gilt bei Frage 52: „Abhängig von den weiteren Erkenntnissen haben wir die Absicht, die Nutztierhaltung [Wohnort] zu räumen, die Tiere zu beschlagnahmen und zu veräussern. Die Kosten für unsere Aufwendungen werden vom Ertrag abgezogen. Was sagen Sie zu unserem Vorhaben?“