In diesem Kontext lässt sich diese Äusserung als eine – etwas direkt formulierte – erste provisorische Einschätzung der vorgefundenen Situation qualifizieren. Der Umstand, dass das Veterinäramt nach der betreffenden Kontrolle zahlreiche weitere Untersuchungsmassnahmen durchgeführt hat, spricht jedoch dagegen, dass es sich dabei bereits um eine abschliessende Meinungsbildung handelte.