Mit Schreiben vom 12. April 2017 sei RA AA___ vom Beschwerdegegner 1 eine „Hinhaltetaktik“ vorgeworfen worden, indem versucht werde, dem Vollzug des Tierhalteverbots Steine in den Weg zu legen und F___ als möglichen „Störer“ vorzuhalten. Im vorliegenden Fall erstrecke sich das Ausstandsgesuch auf vier Mitarbeitende des Veterinäramts, welche sich allesamt durch wertende und ungebührliche Äusserungen in den Kontrollberichten und bzw. oder eine enorme Anhäufung von Verfahrensfehlern hervorgetan hätten.