Seite 8 Beschwerdegegner 1 zur Aussage hinreissen lassen, dass der Kaufvertrag nicht glaubwürdig sei. Auch bei den Fragen 20 und 31 habe sich der Beschwerdegegner 1 wertend geäussert, die Frage Nr. 36 sei suggestiv gewesen. In der Frage 51 zeige sich mit aller Deutlichkeit, dass der Beschwerdegegner 1 befangen sei, indem dieser gesagt habe, vieles deute darauf hin, dass F___ als „Strohmann“ vorgehalten werde. In Frage 52 bekräftige der Kantonstierarzt die Absicht, die Nutztierhaltung [Wohnort] zu räumen.