Damit sei erwiesen, dass das Veterinäramt mittlerweile nicht einmal mehr rationale Gründe für eine Betriebskontrolle benötige, sondern aus irgendwelchen Gefühlslagen heraus handle. Auf S. 3 des Kontrollberichts werde zudem festgehalten: „Abschliessend hält der Kantonstierarzt fest, dass er das Tierhalteverbot weiterhin als nicht umgesetzt erachtet.“ Damit nehme dieser das Ergebnis des Verwaltungsverfahrens vorweg.