3. Voreingenommenheit des Beschwerdegegners 1? 3.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, im Kontrollbericht vom 20. Februar 2017 heisse es bereits im ersten Satz: „Aufgrund des Schreibens von RA AA___ vom 17. Februar 2017 habe sich das Veterinäramt veranlasst gefühlt, den Sachverhalt unangemeldet zu kontrollieren.“ Damit sei erwiesen, dass das Veterinäramt mittlerweile nicht einmal mehr rationale Gründe für eine Betriebskontrolle benötige, sondern aus irgendwelchen Gefühlslagen heraus handle.