O. Mit Entscheid vom 14. August 2017 erliess das Veterinäramt gegen den Beschwerdeführer eine Vollstreckungsverfügung. Gestützt darauf wurde am 1. September 2017 auf dem Betrieb [Wohnort] die Ersatzvornahme durchgeführt. P. Je mit separaten Schreiben vom 1. November 2017 nahmen Dr. med. vet. C___, Dr. med. vet. D___ und E___ (im Folgenden: Beschwerdegegner 2-4) zur Beschwerde Stellung, wobei sie die ihnen vorgeworfenen Verfahrensfehler bestritten. Q. Mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 teilte Rechtsanwältin BB___ dem Obergericht mit, dass sie vom Beschwerdegegner 1 mit der Interessensvertretung beauftragt worden sei.