1.2 In der Verfügung vom 7. Juni 2017 beschloss der Gemeinderat B___, den Antrag von A___ auf Kostenübernahme der Sicherheitsleistungen in den Verfahren O1S 14 5, O1S 14 6, O1S 14 17 [richtig: O1S 14 7] und O1S 14 8 vor dem Obergericht abzuweisen.21 Versandt wurde die Verfügung am 23. Juni 2017 und damit nach Einreichung der vorliegenden Rechtsverweigerungsbeschwerde vom 13. Juni 2017.22 Somit hat der Gemeinderat B___ in Bezug auf die oben genannten Verfahren während der Rechtshängigkeit der Rechtsverweigerungsbeschwerde Sachverfügungen erlassen.