D.4 An der Sitzung vom 7. Juni 2017 beschloss der Gemeinderat B___, dass der Antrag von A___ auf Kostenübernahme der Sicherheitsleistungen in den zurzeit sistierten Verfahren O1S 14 5, O1S 14 6, O1S 14 17 [richtig: O1S 14 7] und O1S 14 8 vor dem Obergericht Appenzell Ausserrhoden abgewiesen wird. Versandt wurde die Verfügung am 23. Juni 2017.13