und was nicht, bei persönlich verletzenden Angriffen auf Mitarbeiter des Beschwerdegegners durchaus eine Anwendung von Art. 31 JG in Betracht fallen. 3. Kosten und Entschädigung Für das vorliegende Verfahren werden gestützt auf Art. 22 VRPG keine Kosten erhoben. Eine Parteientschädigung wird nicht geltend gemacht. Somit sind unabhängig vom Verfahrensausgang keine Entschädigungen zuzusprechen (Art. 24 Abs. 1 und 3 lit. a VRPG). Seite 8 Demnach erkennt das Obergericht: