Der Gemeinderat stellte in der Folge mehrere Gesuche um Fristverlängerung. Am 22. Mai 2017, noch innert verlängerter Frist zur Einreichung einer Stellungnahme zum Rekurs, verfügte die Gemeinde C___, dass A___ gestützt auf die Beschlüsse an der Sitzung des Gemeinderats vom Seite 2 11. Januar 2017 folgende Beträge betreffend der inzwischen in Rechtskraft erwachsenen Positionen in den nächsten Tagen auf ihr Konto bei der UBS AG zu überweisen seien: