A. A1___ und A2___ sind Eigentümer der Parzelle Nr. 001 an der D___strasse am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde B___, der sich in diesem Bereich durch eine starke Südhanglage auszeichnet. Die Fläche der Parzelle Nr. 001 beträgt rund 1795 m2, wovon gemäss kommunalem Zonenplan Nutzung 514 m2 in der Wohnzone W1 liegen. Der obere Teil der Parzelle befindet sich in der Grünzone innerhalb des Baugebiets GRiF, welche der Freihaltung der Kuppe dient und die Aussicht von der D___strasse her gewährleisten soll. Die Parzelle Nr. 001 wird mit den westlich und östlich angrenzenden Parzellen Nrn.