a) des Beschwerdeführers: 1. Der Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 13. April 2016 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Baubewilligung sei zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers. c) der Beschwerdegegner: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen; 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beschwerdeführers bzw. des Staates. Sachverhalt