F. Mit Replik vom 25. August 2016 liessen die Beschwerdeführenden mitteilen, dass auf der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bestanden und an den Beweisanträgen festgehalten werde. Mit Schreiben vom 5. September 2016 liess C___ betreffend seiner Tochter D___ die amtliche Mitteilung seiner Kindsanerkennung sowie die vor dem Zivilstandsamt abgegebene Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge einreichen. B___ liess seinerseits eine mit der K___ AG abgeschlossenen Lehrvertrag einreichen und mitteilen, dass er dort am 1. August 2016 seine Lehre als Maurer begonnen habe.