Sie ersuchte am 28. Juli 2014 bei der Einwohnerkontrolle in Trogen um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Wohnsitznahme bei ihrem in Trogen wohnhaften Ehemann G___ nach, der seine Ehefrau inzwischen in Brasilien aufgesucht und offenbar mit seinem Adoptivsohn in die Schweiz zurückgekehrt war. Am 16. Oktober 2014 erteilte ihr das kantonale Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzuges zum Verbleib bei ihrem schweizerischen Ehemann in Trogen. Der (damals noch minderjährige) Sohn C___ erhielt eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Mutter. Am 15. April 2015 ersuchte A___