zusammen mit ihren drei Kindern in die Schweiz ein, und sie erhielt am 17. Oktober 2007 die Aufenthaltsbewilligung im Rahmen der Bestimmungen über den Familiennachzug zum Verbleib bei ihrem schweizerischen Ehemann im Kanton St. Gallen. H___ und C___ erhielten im Kanton St. Gallen ebenfalls eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung. In der Folge dauerte die eheliche Gemeinschaft mit G___ insgesamt nur rund 10 Monate. Die Eheleute trennten sich am 1. Februar 2008. Die Kinder wurden vom Kreisgericht See-Gaster unter die Obhut der Mutter gestellt. In der Folge verweigerte das Migrationsamt des Kantons St. Gallen mit Verfügung vom