AR GVP 29/2017, Nr. 3697 Ausländerrecht. Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 50 Abs. 1 lit. b AuG und Art. 8 EMRK. Wenn der Elternteil, der eine Aufenthaltsbewilligung beantragt, die elterliche Sorge und alleinige Obhut über das Kind schweizerischer Nationalität hat, führen lediglich Widerhandlungen gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit von einer gewissen Schwere dazu, dass das Kind das Recht verliert, in der Schweiz aufzuwachsen. Befristung des Aufenthaltsrechts der Mutter bis zur Volljährigkeit der Kinder im vorliegenden Fall. Entscheid des Obergerichts, 4. Abteilung, 26.01.2017, O4V 16 7