Die Beschwerde ist somit teilweise gutzuheissen. Der Rekursentscheid des Regierungsrates vom 22. März 2016 und die Verfügung des Gemeinderates C___ vom 13. Januar 2015 werden aufgehoben und es wird für die A___ als Sachwalter mit Einzelunterschrift Rechtsanwalt G___ eingesetzt. Das Handelsregister hat nach Vorliegen der erforderlichen Belege die Einsetzung des Sachwalters im Handelsregister einzutragen. 3. Kosten