B. Gegen diese Verfügung liess die A___ mit Eingabe vom 5. Februar 2015 beim Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden Rekurs erheben. Unter anderen wurde die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rekurses beantragt. Mit Verfügung vom 11. März 2015 stellte das Departement Inneres und Kultur die aufschiebende Wirkung des Rekurses wieder her.18 Mit Entscheid vom 22. März 2016 wies der Regierungsrat den Rekurs ab.