a) der Beschwerdeführerin: 1. In Gutheissung der Beschwerde gegen den Beschwerdeentscheid vom 22. März 2016 sei die Verfügung des Gemeinderates vom 13. Januar 2016 [richtig: 2015] nichtig zu erklären. 2. Eventualiter sei in Gutheissung der Beschwerde der Entscheid des Gemeinderates aufzuheben oder die Rechtssache an die Vorinstanz zu neuerlichem Beschluss zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt