2.2 Die Beschwerdeführerin hat den Gemeinderat B___ mit Eingabe vom 18. Juni 2016 ersucht, sie zur Vornahme einzelner Handlungen in Bezug auf die Liegenschaft in D___ zu beauftragen bzw. zu ermächtigen. Konkret geht es dabei um die Instandstellungsarbeiten der elektrischen Installationen d.h. um spezifische Verwaltungshandlungen für ein Nachlassaktivum, wofür die Einsetzung eines Spezialerbenvertreters möglich ist. Durch den Verweis auf Art. 602 Abs. 3