I. Mit Duplik vom 31. März 2017 liess sich C___ (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) zur Beschwerde vernehmen, mit den Anträgen, diese abzuweisen unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdeführerin. Dabei machte sie im Wesentlichen geltend, dass sie mitnichten damit einverstanden sei, dass ihre Schwester die Erbengemeinschaft in