_ GR die Anträge zu behandeln und eine Erbenvertretung zu ernennen, welche im Namen der Erbengemeinschaft die bemängelten Installationen bei einem Fachgeschäft in Auftrag geben könnte, damit anschliessend der Sicherheitsnachweis erstellt werden könne, sei die Beschwerdeführerin im Sinne einer Rechtsverweigerungsbeschwerde an die Vorinstanz gelangt. Dies auch hinsichtlich der zeitlichen Dringlichkeit, da solche gesetzlichen Vorgaben nur über beschränkte Zeit aufgeschoben werden könnten, und sonst bekanntlich eine erhebliche Busse und das Abstellen der Stromversorgung drohten.