C. Mit Schreiben vom 27. Juli 2016 teilte der Gemeinderat B___ A___ mit, dass er nicht auf ihre Anträge eintreten könne, da er nicht zuständig sei. Zudem bitte er sie mit aller Dringlichkeit, sich entsprechend der klaren Rechtslage zu verhalten und von weiteren Eingaben an den Gemeinderat abzusehen. Im Übrigen verwies er auf ein Schreiben von Fürsprecher K___ vom 16. Juni 2016 an A___. D. Mit Eingabe vom 22. August 2016 erhob A___ Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden. Sie beantragte, dass der Regierungsrat aufgrund der Dringlichkeit anstelle der Gemeinde B___ über ihre Anträge vom 18. Juni 2016 ent-